Bei einer Betriebsauflösung müssen Räumung, Demontage und Metallabtransport zusammenpassen. VEBRO prüft den Auftrag anhand einer Inventarliste, Fotos, Maschinenmaßen und der örtlichen Logistik. Ein pauschales Angebot ohne diese Angaben wäre nicht belastbar.
Bestandsaufnahme für Werkstatt, Lager und Betrieb
| Bereich | Zu klären |
|---|---|
| Maschinen | Maße, Gewicht, Medienanschlüsse, Betriebsstoffe, Demontagezustand |
| Regale und Einbauten | Befestigung, Höhe, Zugänglichkeit, Freigabe |
| Metallbestände | Materialarten, Behälter, Fremdstoffe, Menge |
| Logistik | Torhöhe, Zufahrt, Ladezone, Stapler- oder Kranbedarf |
| Termin | Betriebszeiten, Übergabefrist, Arbeiten anderer Gewerke |
Anlagen dürfen erst bearbeitet werden, wenn sie freigegeben, drucklos und von Energiequellen getrennt sind. Verantwortlichkeiten für elektrische, hydraulische oder medienführende Anschlüsse werden vor Beginn festgelegt.
Abgrenzung des Angebots
Das schriftliche Angebot sollte Flächen, Gegenstände, Demontagearbeiten, Abtransport, Entsorgungswege und Übergabezustand eindeutig nennen. Eine Vergütung ist bei entsprechenden Großmengen auf Anfrage möglich.
Für kleinere Räumungen ohne betriebliche Anlagen gibt es die Seite Entrümpelung in NRW. Reine Metallbestände gehören zur Altmetallabholung.
Häufige Fragen
Welche Informationen braucht VEBRO für eine Betriebsauflösung?
Wichtig sind Flächengröße, Inventarliste, Fotos, Maschinenmaße, Betriebsstoffe, Demontagebedarf, Zufahrt, Ladezonen und der gewünschte Übergabetermin.
Übernimmt VEBRO die Demontage von Maschinen?
Demontagearbeiten sind nach technischer und organisatorischer Prüfung möglich. Freigaben, Leitungen, Betriebsstoffe und Arbeitsschutz müssen vorher geklärt sein.
Kann Metallschrott mit Räumungskosten verrechnet werden?
Eine Vergütung ist bei entsprechenden Großmengen auf Anfrage möglich. Umfang und mögliche Konditionen gehören in das schriftliche Angebot.
Sind alle Abfälle im Angebot enthalten?
Nein. Materialien, Mengen und Entsorgungswege werden im Angebot einzeln abgegrenzt. Gefahrstoffe und nicht bekannte Betriebsstoffe benötigen eine gesonderte Klärung.